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Gender Studies an der Humboldt-Universität zu Berlin

Nichts hören? – Nichts sehen? – Nichts sagen! Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) – eine kritische Bilanz.

Veröffentlicht | von | am Februar 16, 2010 | unter Veranstaltungen-Berlinkultur | 2 Kommentare

Die Landesarbeitsgemeinschaften QueerGrün sowie Frauen- und Geschlechterpolitik von Bündnis 90/Die Grünen Berlin

in Kooperation mit dem Sonntagsclub e.V. laden ein zur öffentlichen Diskussion:

Nichts hören? – Nichts sehen? – Nichts sagen!
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) – eine kritische Bilanz.

am Donnerstag, dem 25. Februar 2010, 19.00 Uhr – 21.30 Uhr
im Sonntagsclub e.V., Greifenhagener Str. 28, 10437 Berlin

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 1

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die sich nach §1 an sie wenden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen.“

AGG, § 27

Auf Druck der Europäischen Union und gegen den massiven Widerstand der Wirtschaft trat im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Mit dessen Verabschiedung wurde auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet.

Alle Menschen, die unter anderem wegen ihrer sexuellen Identität, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft diskriminiert werden, sollen in ihr eine verlässliche Ansprechpartnerin finden.

Daneben besteht ihre Aufgabe in der Beratung von Diskriminierungsopfern, der Analyse der Ursachen von Ungleichbehandlungen sowie der Erstellung von Handlungsempfehlungen an den Bundestag.

In den letzten drei Jahren wurde vielfach Kritik an der Arbeit der ADS geäußert. Dabei wurde ihr etwa Tatenlosigkeit vorgeworfen oder eine lasche Haltung gegenüber der Wirtschaft unterstellt. Aktuell fällt sie durch eine gerichtlich für fehlerhaft erklärte Neubesetzung ihrer Leitungsebene auf.

Bei unserer Veranstaltung soll die Arbeit der ADS in den vergangenen drei Jahren kritisch auf den Prüfstand gestellt und Zukunftsperspektiven diskutiert werden!

Wir wollen wissen:

  • Wie sieht die Bilanz der ersten Jahre aus?
  • Wie kann die ADS zu mehr Gerechtigkeit für die Betroffenen beitragen?
  • Wie geht die ADS mit Mehrfachdiskriminierung um?
    Wie erfolgt die praktische Zusammenarbeit mit bspw. queeren, frauen- und migrationspolitischen Initiativen?
  • Was erwarten wir zukünftig von der ADS und der deutschen Antidiskriminierungspolitik?
  • Wie kann die ADS von den Initiativen und Verbänden profitieren?

Dazu diskutieren wir mit Vertreter_innen aus der ADS, den Interessenverbänden, der Politik – und mit Euch!

Auf dem Podium sind u.a.:

  • Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Menschrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen
  • Nuran Yiğit, Leiterin des Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB)
  • Prof. Dr. Marlene Schmidt, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht, Deutscher Juristinnenbund e.V.

Moderation: Günther Dworek, LSVD – Lesben- und Schwulenverband in Deutschland

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Kommentare

2 Responses to “Nichts hören? – Nichts sehen? – Nichts sagen! Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) – eine kritische Bilanz.”

  1. Maedchenmannschaft » Blog Archive » Das sagen die anderen
    Februar 20th, 2010 @ 4:57 pm

    [...] Am Donnerstag den 25. Februar zieht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unter dem Motto „Nichts hören? – Nichts sehen? – Nichts sagen!” Bilanz. Von 19 bis 21:30 [...]

  2. Sich.-Ing. J.Hensel
    März 3rd, 2010 @ 4:00 pm

    Diskriminierung ist im Unternehmen BRD gewollt und wird täglich praktiziert. Auch aus diesem Umstand heraus, wurde die Schutzgemeinschaft “Ringvorsorge” gegründet, die sich insbesondere mit Blick auf das Völkerrecht gegen Ungleichbehandlung durch Gerichte und sonstige Behörden zur Wehr setzt.

    Das Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen zum Aktenzeichen 4 O 110 / 08 unterstreicht diesen Mißstand durch die Forderung der Ringvorsorge zur uneingeschränkten Wiedergutmachung i.S.d. UN Resolution 56/83 – Art. 28 ff..

    Die Schutzgemeinschaft “Ringvorsorge” ist eine Gemeinschaft i.S.d. Art. 1 der UN Resolution 53/144, eine Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 der Zivilprozesordnung und eine stabile Gruppe gem. Art. § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstraf-gesetzbuches.

    Der Betritt zur Schutzgemeinschaft und/oder zum o.a. Verfahren ist kostenlos.

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