Bewerbungsfrist verlängert: Ausschreibung stud. Hilfskraft
Veröffentlicht | von FG Gender und Globalisierung | am Dezember 9, 2009 | unter Stellenangebote/Stipendien/Ausschreibungen | Bisher keine Kommentare
Die Bewerbungsfrist für die Stelle der studentischens Hilfskraft am FG Gender und Globalisierung ist bis zum 18.12.2009 verlängert worden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen.
Das Fachgebiet Gender und Globalisierung sucht ab dem 1.2.2010 eine neue studentische Hilfskraft, vor allem für Literaturrecherche und -beschaffung sowie die Pflege von Datenbanken:
Stellenausschreibung
- Studentische Hilfskraft -
LGF, Department für Agrarökonomie, FG Gender und Globalisierung
Arbeitszeit: 40 h pro Monat
Beschäftigungsdauer: 2 Jahre
maximal befristet bis zum Ablauf der doppelten Regelstudienzeit des jeweils aktuellen Studiengangs (Ausnahmen möglich)
Vergütung: 10,98 € /h
Bewerbungsfrist: bis 18.12.2009
Kennziffer: 20/22/09
Aufgabengebiet:
• Mitarbeit im FG Gender und Globalisierung
• Recherche und Beschaffung von Literatur
• Archivierung
• Pflege von Datenbanken
• Erstellung von Lehrmaterialien
• Interesse an den Inhalten des FG Gender und Globalisierung
Anforderungen:
• Nachweis von für das 1. und 2. Fachsemester vorgesehenen Modulabschlussprüfungen eines einschlägigen Fachgebiets
• Abgeschlossenes Grund- bzw. Basisstudium (Nachweis des Vordiploms, bzw. Leistungsäquivalent aus BA-Studiengang
Bewerbungen sind innerhalb der o. g. Frist unter Angabe der o. g. Kennziffer zu richten an:
Humboldt-Universität zu Berlin
Frau Prof. Bauhardt
Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät
Department für Agrarökonomie
FG Gender und Globalisierung
Philippstr. 13, Haus 12
10115 Berlin
Es wird darum gebeten, in der Bewerbung Angaben zur sozialen Lage zu machen. Zur Sicherung der Gleichstellung sind Bewerbungen qualifizierter Frauen besonders willkommen. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgt, wird gebeten, auf die Herreichung von Bewerbungsmappen zu verzichten und ausschließlich Kopien vorzulegen.
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