Ulla Ruschhaupt
Zeitleiste
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1949
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7.10.1949: Gründung der DDR
In Artikel 7 der ersten Verfassung der DDR heißt es: "Mann und
Frau sind gleichberechtigt... Alle Gesetze und Bestimmungen, die
der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang
1949, Nr. 1, S.6.
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1950
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19.1.1950: Verordnung über
die Regelung des Stipendienwesens an Hoch- und Fachschulen
Diese Verordnung setzt die vom 31.3.1949 über die Erhaltung und
die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur außer Kraft.
Unterschieden werden zwei Berechtigungsgruppen. Der ersten gehören
u.a.an Arbeiter, Bauern oder deren Kinder sowie Kinder von Personen,
die hohe Auszeichnungen der DDR erhalten haben. Die Höhe des Stipendiums
ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Der zweiten Gruppe sind
die übrigen Studierenden zugeordnet, ihnen "können" Semesterbeiträge
gewährt werden.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang
1950, Nr.4, S.17.
Mit der Verordnung vom 20.9.1951 wird die Gruppe
der Stipendienberechtigten neu definiert. Stipendien werden
nunmehr gezahlt an Arbeiter, Bauern, Angehörige der Intelligenz
oder deren Kinder, des weiteren an sonstige Studierende mit besonderen
fachlichen Leistungen.
Quellen: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang
1951, Nr. 115.
22.3.1950: Verordnung über die Beschäftigungsverhältnisse
der wissenschaftlichen Assistenten und wissenschaftlichen Hilfsassistenten
an den Universitäten und Hochschulen
Quelle: DDR-Hochschulbestimmungen, Ministerium für Volksbildung,
Unterabteilung Hochschulen und Wissenschaftliche Einrichtungen,
Berlin, Ministerialblatt 1950, S. 27.
18.4.1950: Das Politbüro des Parteivorstandes der SED verabschiedet
eine Entschließung zur Frauenfrage
Es wird die Erarbeitung eines Gesetzes zur neuen gesellschaftlichen
Stellung der Frau vorgeschlagen. Die Aufmerksamkeit wird vor allem
auf die Frauenförderung und -qualifizierung, die Erweiterung ihrer
fachlichen und kulturellen Entwicklungsmöglichkeiten sowie auf
den Bau von sozialen und Dienstleistungseinrichtungen gelenkt.
Quelle: Rolle der Frau in der Geschichte
der DDR (1945-1981), Verlag für die Frau, Leipzig 1986, S.59.
20.-24.7.1950: II. Parteitag der SED
"Der Anteil der weiblichen Fachschüler soll auf 40 % erhöht werden.
(Beifall) Wir haben also keine Zeit mehr, über die Gleichberechtigung
der Frauen und Mädchen zu diskutieren, sondern jetzt wird sie
durchgesetzt. (Heiterkeit. Stürmischer Beifall)" (Walter Ulbricht
auf dem II. Parteitag der SED)
Zitat aus: Ulbricht, Walter (1951): Der Fünfjahrplan und
die Perspektiven der Volkswirtschaft. In: Protokoll der Verhandlungen
des II. Parteitages der SED, 20.-24. Juli 1950, Berlin, Band
1, S. 382.
27.9.1950: Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und
die Rechte der Frau wird verabschiedet
Es verankert die Gleichstellung von Mann und Frau in Ehe und Familie,
bestimmt die Rolle der Frau in der Familie neu und legt die Rechte
der allein- erziehenden Mutter sowie der nicht ehelich geborenen
Kinder fest.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1950, Berlin, Nr.
111, S. 1037.
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1951
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22.2.1951: Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens
(II. Hochschulreform)
Die zentralistische Steuerung des Hochschulwesens der DDR als
Bestandteil des gesellschaftlichen Systems mit seinen politischen,
wirtschaftlichen und ideologischen Zielsetzungen wird damit
erstmalig umfassend formuliert. Für die Leitung und Koordinierung
des gesamten Hochschulbereichs ist nunmehr das neu gegründete
Staatssekretariat für das Hochschulwesen zuständig. Es gibt
zukünftig DDR-weit für alle Studienrichtungen einheitliche Studienpläne
heraus.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1951, Nr.
23, S.123; und Durchführungsbestimmungen u.a.: Gesetzblatt
der DDR, Berlin, Jahrgang 1951, Nr. 31. v. 3.3.51, S. 175; Nr.
100 vom 15.8.51, S. 786; Nr. 103 vom 21.8.51, S. 801.
- Als Pflichtfächer werden für alle Studierenden an den Hoch-
und Fachschulen:
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1951, Nr.
94 vom 4.8.51, S. 727
- der Unterricht in russischer Sprache und Literatur und
in deutscher Sprache und Literatur
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1951, Nr.
115 vom 20.9.51, S. 871.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1951, Nr.
103 vom 24.8.51, S. 807
Die bestehende Semesterregelung wird mit Beginn des Studienjahres
1951/52 durch eine Einteilung des Studiums in ein 10-Monate
Studienjahr mit dem 1. Vorlesungsabschnitt (Herbstsemester)
und dem 2. Vorlesungsabschnitt (Sommersemester) ersetzt.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1951, Nr.
57 vom 4.5.51, S. 415.
Die Universitätsleitung wird erweitert um die Prorektorate:
Gesellschaftliches Grundstudium, Forschungsangelegenheiten,
wissenschaftliche Asprirantur und Studentenangelegenheiten.
Quellen: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1951, Nr.
62 vom 21.5.51, S. 491
15.11.1951: Verabschiedung der Ordnung der wissenschaftlichen
Aspirantur an den Universitäten und Hochschulen der DDR (Aspirantenordnung)
Ziel ist die "systematische" Ausbildung von Hochschullehrern
und Forschern. Die Kontingente und Fachgebiete der Aspirantur
werden im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die allgemeine Leitung
obliegt dem Staatssekretariat für Hochschulwesen der DDR.
Vorgesehen ist die planmäßige und
außerplanmäßige Aspriantur zur Promotion oder Habilitation.
Die außerplanmäßige Aspirantur ist eine wissenschaftliche Weiterbildung
neben dem Beruf.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1951, Nr.
139, S. 1091 und S. 1094
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1952
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8.1.1952: Beschluß des Politbüros des ZK der SED zur Bildung
von Frauenausschüssen in den Betrieben der Industrie und Landwirtschaft
Dieser Beschluß führt auch zur Bildung von entsprechenden
Ausschüssen an allen medizinischen Einrichtungen sowie an den
Universitäten und Hochschulen. Die Mitarbeit in den Ausschüssen
ist zunächst nicht an die Mitgliedschaft in einer politischen
Partei oder gewerkschaftlichen Organisation gebunden. Die Frauenausschüsse
sind zuständig für alle Fragen, die die weiblichen Beschäftigten
betreffen. Sie können Vorschläge zur Förderung und Qualifizierung
von Frauen unterbreiten und eine entsprechende Kontrolle ausüben.
Quelle: Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland.
Band III. Berlin 1952, S.690/691.
"Den ersten Frauenausschuß in der DDR bilden am 29.1.1952
die Arbeiterinnen der Elbe-Werft Boizenburg. Ein Jahr später
bestehen bereits 4185 Frauenausschüsse."
Zitat aus: Scholz, Hannelore (1997): Die DDR-Frau zwischen
Mythos und Realität. Schwerin, S. 258.
2.5.1952: Beschluß der Regierung der DDR, daß in allen Betrieben
staatliche Frauenförderungspläne
als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) zu erarbeiten
und zu realisieren sind
vgl. Scholz, Hannelore (1997): Die DDR-Frau zwischen Mythos
und Realität. Schwerin, S. 259.
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1953
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17.6.1953:
Niederschlagung der Streiks und der Unruhen in Ostberlin durch
das sowjetische Militär.
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1955
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3.2.1955: Verordnung über die Gewährung von Stipendien an
Studierende der Universitäten und Hochschulen
Das Stipendienwesen wird neu geregelt. Von nun an gilt für
die Stipendienvergabe insgesamt das Leistungsprinzip. In der
Präambel heißt es: "Die Tore unserer Universitäten und Hochschulen
sind den begabten Jugendlichen aus allen Schichten unserer Bevölkerung
geöffnet. Durch Bereitstellung umfangreicher Mittel wird entsprechend
den Grundsätzen der Arbeiter- und Bauern-Macht den begabten
Studierenden durch Gewährung staatlicher Studienbeihilfen ein
systematisches Studium ermöglicht." Die soziale Herkunft bleibt
ein Auswahlkriterium, verliert aber an Bedeutung für die Gewährung
von Stipendien. Die Höhe des Stipendiums ist weiterhin vom Einkommen
der Eltern abhängig.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1955, Berlin, Teil
I Nr. 11/55, S. 101.
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1956
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20.9.1956: Der Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes
(FDGB) beschließt ein "Programm der Gewerkschaft zur weiteren
Verbesserung und allseitigen Erleichterung des Lebens der werktätigen
Frauen"
Quelle: Forschungsgemeinschaft "Geschichte des Kampfes
der deutschen Arbeiterklasse um die Befreiung der Frau" an der
Pädagogischen Hochschule "Clara Zetkin" (Hg.): Dokumente der
revolutionären deutschen Arbeiterbewegung zur Frauenfrage 1848-1974.
Leipzig, 1975. Dokument 93, S. 206ff.
Herbst 1956: Der
Aufstand in Polen wird mit Unterstützung des sowjetischen Militärs
niedergeschlagen.
Herbst 1956: Der
Aufstand in Ungarn wird mit Unterstützung des sowjetischen Militärs
niedergeschlagen.
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1957
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3./4.6.1957: Konferenz des ZK der SED mit Vertreterinnen der
Frauenausschüsse
Auf der Konferenz wird betont, daß unter sozialistischen Bedingungen
Berufsarbeit und Mutterschaft vereinbar sind.
vgl. Scholz, Hannelore (1997): Die DDR-Frau zwischen Mythos
und Realität. Schwerin, S. 267.
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1958
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10.-16.7.1958: V. Parteitag der SED in Berlin
Der Parteitag steht unter dem Motto "Den Sozialismus zum
Sieg führen". Es werden die 10
Grundsätze sozialistischer Moral und Ethik verabschiedet.
Quelle: Protokoll der Verhandlungen des V. Parteitages
der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. 10.-16. Juli
1958 in der Werner-Seelenbinder-Halle in Berlin. Band 2, Berlin
1959, S. 1618-1621.
Die 10 Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik abgedruckt
in: Kessler, H.G. und J. Miermeister (Hg.) (1983): Vom "Großen
Knast" ins "Paradies"? DDR-Bürger in der Bundesrepublik. Lebengeschichten.
Reinbek, S. 31/32.
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1959
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20. 11.1959: Richtlinien des FDGB zur Ausarbeitung und für
den Inhalt der Frauenförderungspläne im Siebenjahrplan
Quelle: Forschungsgemeinschaft "Geschichte des Kampfes
der deutschen Arbeiterklasse um die Befreiung der Frau" an der
Pädagogischen Hochschule "Clara Zetkin" (Hg.): Dokumente der
revolutionären deutschen Arbeiterbewegung zur Frauenfrage 1848-1974.
Leipzig, 1975. Dokument 103, S. 231ff.
2.12 1959: Gesetz über die sozialistische Entwicklung
des Schulwesens in der DDR
In § 1(1) heißt es: "Die allgemeinbildende
Schule für alle Kinder in der Deutschen Demokratischen
Republik ist die zehnklassige polytechnische Oberschule, im
folgenden Oberschule genannt. Für diese Schule besteht
allgemeine Schulpflicht."
Die Oberschule hat eine Unterstufe (Klasse 1 bis 4) und eine
Oberstufe (Klasse 5 bis 10).
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1959, Teil 1
Nr. 67, S. 859
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1960
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28.3.1960: Das Sekretariat des ZK der SED beschließt die Bildung
eine Frauenkommission beim Sekretariat des ZK
vgl. Scholz, Hannelore (1997): Die DDR-Frau zwischen Mythos
und Realität. Schwerin, S. 273.
12.9.1960: Bildung
des Staatsrates der DDR
Der Staatsrat übernimmt
die Funktion des Präsidenten der Republik. Die Verfassungen wird
entsprechend geändert. Diese Änderung erfolgt nach dem
Tode von Wilhelm Pieck, dem Präsidenten der DDR. Erster Vorsitzender
des Staatsrates der DDR wird Walter Ulbricht.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1960, Teil 1
Nr. 53, S.505
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1961
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12.4.1961: Die Volkskammer der DDR beschließt das Gesetzbuch
der Arbeit
Kapitel 11 behandelt die Förderung der werktätigen Frau. Es
verpflichtet die Staatsorgane und die Betriebsleiter "alle Voraussetzungen
zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß
teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln
und zugleich ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe als Mutter
gerecht zu werden".
Quelle: Gesetzbuch der Arbeit der DDR vom 12.4.1961. In:
Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1961, Berlin, Teil 1 Nr. 5, S.
27.
13.8.1961: Bau
der "Mauer"
16.12.1961: Verabschiedung des Kommuniqués
des Politbüros des ZK der SED "Die Frau, der Frieden - der Sozialismus"
Im Kommuniqué wird die gesamte Öffentlichkeit aufgefordert,
mitzuhelfen, die gesellschaftliche
Rolle der Frauen weiter zu erhöhen - im Beruf, bei der Erziehung
der Kinder und bei der Lenkung und Leitung des Staates. Das
Kommuniqué ist in den folgenden Jahre eine Richtlinie
für die weiteren Entscheidungen zur Förderung der
Frau in der "sozialistischen Gesellschaft"
Quelle: Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands,
Berlin 1962, Band VIII, S. 504-509.
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1962
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19.4.1962: Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur
Förderung der Frauen und Mädchen in Durchführung
des Kommuniqués "Die Frau, der Frieden - der Sozialismus"
des ZK der SED vom 23. Dezember 1961
Im Abschnitt III wird die Qualifizierung, Förderung und Entwicklung
der Frauen für naturwissenschaftliche und technische Berufe
hervorgehoben.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1962, Berlin, Teil
II Nr. 32, S. 295.
22.9.1962: Beschluß des Ministerrates der DDR zur Unterstützung
der berufstätigen Mütter bei der Unterbringung ihrer Kinder
in Kindereinrichtungen
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1962, Teil
II Nr. 76, S. 683
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1964
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12.5.1964: Auf Beschluß des Ministerrates der DDR wird bei
der Deutschen Akademie für Wissenschaften zu Berlin der wissenschaftliche
Beirat " Die Frau in der sozialistischen
Gesellschaft" gegründet
Zum Vorsitzenden des Beirats wird der Präsident der Akademie,
Prof. Dr. Werner Hartke, zu stellv. Vorsitzenden werden Dr.
Anita Grandke - zugleich Leiterin der gleichnamigen Forschungsgruppe
- und Prof. Dr. Braunreuther berufen. Die Forschungsgruppe,
1968-1977 von Dr. Herta Kuhrig geleitet, wird 1978 in das Institut
für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie integriert. Prof.
Dr. Herta Kuhrig wird 1981 Vorsitzende des Wissenschaftlichen
Rates "Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft" der Akademie
der Wissenschaften der DDR.
Quelle: Archiv der Humboldt-Universität. Akte Rektorat
665, 1964-1965.
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1965
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25.2.1965: Die Volkskammer beschließt das Gesetz über das
einheitliche sozialistische Bildungssystem (ESB)
Das Gesetz erklärt die 10klassige allgemeinbildende polytechnische
Oberschule zum "grundlegenden Schultyp" (§ 13,
Abs. 1) des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1965, Teil
I Nr. 6, S. 83
20.12.1965: Die Volkskammer beschließt das "Familiengesetzbuch
der DDR"
Es sichert die Unterstützung der Familie durch Staat und Gesellschaft.
Das Gesetzeswerk geht von dem Grundsatz völliger Gleichberechtigung
der Geschlechter aus.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1966, Teil
I Nr. 1, S. 1
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1966
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7.7.1966: Anordnung über die Aus- und Weiterbildung von Frauen
in der DDR für technische Berufe und die Vorbereitung für den
Einsatz in leitenden Tätigkeiten
Die Anordnung ermöglicht besonders Frauen mit Kindern eine
kontinuierliche Aus- und Weiterbildung auch während der Arbeitszeit.
Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane werden verpflichtet,
die Grundsätze und Empfehlungen durchzusetzen und die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1966, Berlin. Sonderdruck
Nr. 545.
20.10.1966: Beschluß der Ministerrates der DDR über die weitere
Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und
Förderung von Frauen und Mädchen in der DDR
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1966, Berlin, Teil
II Nr. 121, S, 777.
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1967
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Februar 1967: Verabschiedung der "Prinzipien
zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen
der DDR". Willenserklärung der IV. Hochschulkonferenz an den
VII. Parteitag der SED (Einleitung der III. Hochschulreform):
Veränderung der Leitungsstruktur an Universitäten (Gesellschaftlicher
und Wissenschaftlicher Rat), Auflösung der Fakultäten, Gründung
von Sektionen, Neugliederung
des Studiums in Grund-, Fach- und Spezialstudium bzw. Forschungsstudium,
Neudefininition der Aufgaben der Universitäten und Hochschulen
im Rahmen der Entwicklung der Volkswirtschaft.
Quelle: Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen
der DDR. Berlin 1967. Sonderdruck.
17./22.4.1967: VII. Parteitag der SED in Berlin
Proklamiert wird die verstärkte Einbeziehung der Frauen
in mittlere und leitende Funktionen, in sozialistische Arbeitsgemeinschaften,
in das "Neuererwesen" sowie die Anpassung der Frauenförderungspläne
an Erfordernisse der "wissenschaftlich-technischen Revolution"
und die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen
der Frauen. In der Folge erläßt der Ministerrat der DDR verschiedene
Verordnungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen
der Frauen und Familien.
Quelle: Protokoll der Verhandlungen des VII. Parteitages
der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. 17.-22. April
1967 in der Werner-Seelenbinder-Halle zu Berlin. Berlin 1967,
Band II, S. 28/29.
15.7.1967: Anordnung des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen
(MHF) über die Ausbildung von Frauen in Sonderklassen an Fachschulen
Frauen erhalten die Möglichkeit, sich zur Ingenieurin oder Ingenieur-Ökonomin
im Direkt- oder Abendstudium weiterzubilden.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1967, Berlin, Teil
II Nr. 72.
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1968
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29.2.1968: Anweisung 2/1968 des Ministeriums für das Hoch-
und Fachschulwesen über die Einrichtung des Forschungsstudiums
an Universitäten und Hochschulen der DDR
Das Forschungsstudium sah die Fortsetzung des Studiums nach
Abschluß des Fachstudiums bis zur Promotion A - ohne Diplomabschluß
- vor. Damit soll eine schnelle Qualifikation des wissenschaftlichen
Nachwuchses erreicht werden. Diese Modalitäten wurden später
geändert, um einen formalen Studienabschluß abzusichern.
Quelle: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für
das Hoch- und Fachschulwesen. Berlin 1968, Nr. 1/2.
4.7.1968: Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten
an Universitäten, Hoch- und Fachschulen der DDR
Mit dieser Anordnung wird die Orientierung der Stipendienvergabe
an der sozialen Herkunft aufgehoben. Die Stipendienordnung sieht
vor: Ein Grundstipendium für alle Studierenden, das grundsätzlich
abhängig ist vom Einkommen der Eltern (Ausnahmen bilden u.a.
alleinstehende StudentInnen mit Kind), ein elternunabhängiges
Stipendium für Forschungsstudenten; Auslandsstipendien; Sozialzuschläge
für StudentInnen mit Familien, sowie ein elternunabhängiges
Leistungsstipendium und Zusatzstipendium.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1968, Berlin, Teil
II Nr. 72, S. 527.
21. 8.1968: Niederschlagung
des "Prager Frühlings" durch sowjetische Truppen
16.9.1968: Anordnung zur Qualifizierung von wissenschaftlich
ausgebildeten Frauen in einer Sonderaspirantur an Universitäten
und Hochschulen der DDR
Die Sonderaspirantur wird zu den planmäßigen Aspiranturen gezählt
und kann als Teil- oder Vollaspirantur durchgeführt werden.
Das erklärte Ziel ist die Förderung werktätiger Frauen unter
Berücksichtigung ihrer sozialen Bedingungen.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1968, Berlin, Teil
II Nr. 101.
6.11.1968: Verordnung über die Berufung und die Stellung
der Hochschullehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen -
Hochschullehrerberufungsverordnung (HBVO)
Danach sind nunmehr "hauptamtliche" Hochschullehrer:
ordentliche Professoren, Hochschuldozenten und Professoren bzw.
Dozenten mit künstlerischen Tätigkeiten (§ 8,
Abs. 1).
Daneben gibt es die "nebenamtlichen Hochschullehrer. Die
sind: Honorarprofessoren und Honorarassistenten. Sie sind nicht
Angehörige einer Hochschule (§ 4, Abs.1 ).
Schließlich gibt es die "außerordentlichen"
Professoren. Dies sind Hochschuldozenten oder wissenschaftliche
Mitarbeiter einer Hochschule, denen ein entsprechender Titel
verliehen wurde (§ 5).
Voraussetzung der Berufung zum Hochschullehrer ist die "facultas
docendi" (Lehrbefähigung).
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1968, Teil
II Nr. 127, S. 997.
6.11.1968: Verordnung über die wissenschaftlichen Mitarbeiter
an den wissenschaftlichen Hochschulen - Mitarbeiterverordnung
Damit wurde die Assistenz rechtlich festgeschrieben mit den
Beschäftigungsgruppen: (1) wissenschaftliche Assistenten
mit befristetem Arbeitsverhältnis und Assistenzärzte
bzw. Assistenzzahnärzte in der Fachausbildung; (2) wissenschaftliche
Assistenten mit unbefristetem Arbeitsverhältnis und Assistenzärzte
bzw. Assistenzzahnärzte mit Facharztanerkennung. Dazu gehören
des weiteren Lehrer im Hochschuldienst, Lektoren, wissenschaftliche
Oberassistenten und Oberärzte und wissenschaftliche Sekretäre.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1968, Berlin, Teil
II Nr. 127, S. 1022.
6.11.1968: Verordnung über die akademischen Grade
Mit dieser Verordnung wird die Promotion und die Habilitation
von den Promotionen A (Dr.) und B (Dr. sc.) abgelöst.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1968, Berlin, Teil
II Nr. 127, S.1022.
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1969
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3.4.1969: Beschluß des Staatsrates der DDR zur Weiterführung
der III. Hochschulreform und die Entwicklung des Hochschulwesens
bis 1975
Darin werden die einzelnen Veränderungen des Hochschulwesens
im Rahmen der III. Hochschulreform ausgeführt und begründet,
und wird auf die Erfordernisse verwiesen, die Grundsätze des
ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Leitung
der Universitäten und Hochschulen anzuwenden.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1969, Berlin, Teil
I Nr. 3, S. 5.
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1970
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15.5.1970: Anordnung (Nr. 1) zur Durchführung der Ausbildung
von Frauen in Sonderklassen
an den Hoch- und Fachschulen der DDR und
1.11.1970: Anordnung (Nr. 2) zur
Durchführung der Ausbildung von Frauen in Sonderklassen an den
Hoch- und Fachschulen der DDR
insgesamt: Frauensonderstudium
Diese Anordnungen heben die Regelungen zur Ausbildung von Frauen
in Sonderklassen auf. In § 1(1) heißt es: "Die Hoch- und Fachschulen
der DDR nehmen Frauen, die sich beim Aufbau der sozialistischen
Gesellschaft bewährt haben und die durch die Versorgung der im
Haushalt lebenden Kinder besondere familiäre Pflichten tragen,
in Studienformen (nachstehend Sonderstudium genannt) auf, die
ihre Arbeits- und Lebensbedingungen berücksichtigen und die erfolgreiche
Durchführung des Hoch- oder Fachschulstudiums gewährleisten" (§
1, Abs. 1). Diese Anordnung hebt die Regelung vom 15.7.1967 (Gesetzblatt
der DDR, Berlin, Jahrgang 1967, Teil II Nr. 72, S.506) zur Ausbildung
von Frauen in Sonderklassen an den Fachhochschulen auf.
Zwischen dem delegierenden Betrieb und der jeweiligen Hochschule
wird ein Rahmenvertrag und zwischen der Universität sowie dem
delegierenden Betrieb, der jeweiligen Frau und der Bildungseinrichtung
ein Studienvertrag abgeschlossen
(siehe Anordnung vom 1.11.1970).
Damit wird das Sonderstudium, durch das Frauen unter günstigen
Bedingungen besonders in technischen Fachrichtungen auf leitende
Tätigkeiten vorbereitet werden, auch auf die Hochschulen ausgedehnt.
Quellen: Anordnung Nr. 1: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1970,
Berlin, Teil II Nr. 54, S. 407 und Anordnung Nr. 2: Gesetzblatt
der DDR, Jahrgang 1970, Berlin, Teil II Nr. 92, S. 644.
1.6.1970: Anordnung über das Forschungsstudium
"Im Forschungsstudium sind durch zielstrebige Auswahl
und frühzeitige Förderung die gesellschaftlich und
fachlich besonders befähigten Studenten nach Abschluß
der Hauptprüfung zu qualifizieren" (§ 1 Abs.
1). Das Forschungsstudium schließt mit dem akademischen
Grad "Dr. eines Wissenschaftszweiges" (Promotion A)
ab (§ 1 Abs. 4).
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1970, Teil
II Nr. 54, S. 410.
17.6.1970: Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes
des FDGB zur Gestaltung der Betriebskollektivverträge im Perspektivplan
1971-1975
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1970, Teil
II Nr. 58, S.431.
17.6.1970: Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes
de FDGB zur Gestaltung der Frauenförderungspläne im
Perspektivplan 1971-1975.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1970, Teil II
Nr. 58, S. 436.
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1971
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3.2.1971: Absolventenordnung
Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes
der Hoch- und Fachschulabsolventen des Direktstudiums und die
Förderung der Absolventen beim Übergang vom Studium zur beruflichen
Tätigkeit.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1971, Berlin, Teil
II Nr. 37, S. 297.
3.5.1971: Walter
Ulbricht verliert sein Amt als 1. Sekretär des ZK der SED. Nachfolger
wird Erich Honecker.
15.-19.6.1971: VIII. Parteitag der SED.
Wende zu einer auf Sozialpolitik ausgerichteten Parteipolitik.
Erich Honecker erklärt die Frauenfrage
für gelöst:
"Es ist in der Tat eine der größten Errungenschaften des Sozialismus,
die Gleichberechtigung der Frau in unserem Staat sowohl gesetzlich
als auch im Leben weitgehend verwirklicht zu haben. Kein kapitalistisches
Land der Erde kann dies von sich behaupten".
Zitat aus: Forschungsgemeinschaft "Geschichte des Kampfes
der deutschen Arbeiterklasse um die Befreiung der Frau" an der
Pädagogischen Hochschule "Clara Zetkin" (Hg.): Dokumente der
revolutionären deutschen Arbeiterbewegung zur Frauenfrage 1848-1974.
Leipzig, 1975. Dokument 118, S. 286f.
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1972
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9.3.1972:
Die Volkskammer der DDR beschließt das Gesetz über die Unterbrechung
der Schwangerschaft.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1972, Teil I
Nr. 5, S.89 und Durchführungsbestimmung
Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1972, Teil II Nr. 12,
S.149.
10.5.1972: Anordnung zur Förderung von Studentinnen mit Kind
und werdenden Müttern, die sich im Studium befinden, an den
Hoch- und Fachschulen
In § 4, Abs. 1 heißt es "In allen Fällen der Behandlung
von Problemen der Studentinnen mit Kind bzw. der werdenden Mütter,
die sich im Studium befinden ist davon auszugehen, daß sowohl
die Geburtenförderung als auch der planmäßige Studienabschluß
ein gesellschaftliches Anliegen ist." Die Anordnung sieht
die Möglichkeit vor, dass Studentinnen auf Wunsch mit der
jeweiligen Sektion eine Fördervereinbarung abschließen
können (§ 5, Abs. 1).
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1972, Berlin, Teil
II Nr. 27, S. 320.
10.5.1972: Anordnung über die finanzielle Unterstützung von
Studentinnen mit Kind an den Hoch- und Fachschulen
Danach erhalten Studentinnen im Direktstudium und Forschungsstudium
einen monatlichen Zuschuß (Regelung außerhalb der gültigen Stipendienregelung)
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1972, Berlin, Teil
II Nr. 27, S. 321.
22.9.1972: Anordnung über die wissenschaftliche Aspirantur
(Aspirantenordnung)
Die Regelung zur Aspiratur werden geändert. In §
1, Abs. 1 heißt es: "Die wissenschaftliche Aspiratur
ist eine Form der Qualifizierung für Kader mit Erfahrungen
in der sozialistischen Praxis, die ihre besondere Befähigung
für wissenschaftlich- schöpferische Arbeit beweisen
und erfolgreich für die sozialistische Gesellschaft gewirkt
haben. In Übereinstimmung mit den Prinzipien der sozialistischen
Kaderpolitik sind in der Aspirantur besonders Arbeiter- und
Bauernkader sowie Frauen zu qualifizieren."
Formen der wissenschaftlichen Aspirantur sind: "a) die
planmäßige Aspirantur; sie schließt ein: die
Frauen-Sonderaspirantur, die Teilaspirantur; sie schließt
ein: die Fernaspirantur an ausländischen Hochschulen"
(§ 3).
Damit ist die Aspirantur nur noch zur Promotion A vorgesehen.
Die Aspirantur zur Promotion B (Habilitation) gibt es grundsätzlich
nicht mehr, sie kann nur noch in Ausnahmefällen vergeben
werden (§ 1 Abs. 2 u. 3).
In der Anordnung werden u. a. die Bedingungen und Förderungsverpflichtungen
der delegierenden Betriebe für die Frauensonderaspirantur
festgelegt.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1972, Berlin,
Teil II Nr. 60, S.648.
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1973
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18.4.1973: Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes
des FDGB für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1973, Berlin, Teil
I Nr. 24, S. 213.
12.11.1973 Anordnung über den Abschluß von Qualifizierungsverträgen
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1973, Berlin, Teil
I Nr. 55, S. 542.
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1975
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19.6.1975:
Die Volkskammer der DDR verabschiedet das Gesetz über die
Bearbeitung der Eingaben der Bürger (Eingabengesetz).
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1975, Teil I
Nr. 26, S.461
19.6.1975: Die
Volkskammer der DDR verabschiedet das Zivilgesetzbuch der DDR.
Damit werden alle Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem 8.
Mai 1945 außer Kraft gesetzt, so auch das Bürgerliche
Gesetzbuch vom 18.4.1896.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1975, Teil I
Nr. 27, S.465
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1976
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14.7.1976: Anordnung über die Verbesserung der Leistungen
bei Mutterschaft von Studentinnen, Aspirantinnen bzw. Müttern
im Lehrverhältnis
Regelt u.a. für Studentinnen und Aspirantinnen die Freistellung
vom Studium bzw. von der Arbeit und Fortzahlung von Stipendien.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, jahrgang 1976, Berlin,Teil
I Nr. 27, S. 369.
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1977
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16.6.1977: Die Volkskammer verabschiedet ein neues Arbeitsgesetzbuch
§ 1 (2): "Das Arbeitsrecht gestaltet die verfassungsmäßig
garantierten Grundrechte, wie das Recht auf Arbeit, auf Mitbestimmung
und Mitgestaltung, auf Lohn nach Qualität und Quantität der
Arbeit, auf Bildung, auf Freizeit und Erholung, ..., auf Teilnahme
am kulturellen Leben, ..., für die Werktätigen weiter aus. Es
fördert die verantwortungsbewußte Wahrnehmung der Grundrechte
und der ehrenvollen Pflicht zur Leistung gesellschaftlich nützlicher
Tätigkeit durch die Werktätigen."
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1977, Berlin, Teil
I Nr. 18, S. 185.
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1981
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11.6.1981: Verordnung über die Gewährung
von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch-
und Fachschulen der DDR - Stipendienverordnung
Damit wird ein elternunabhängiges Stipendium für alle Studierenden
eingeführt, das sich gliedert in Grundstipendium, Leistungsstipendium
und Sonderstipendium.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1981, Berlin, Teil
I Nr. 17, S. 229.
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1985
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16.7.1985: Verordnung über die Erhöhung der Unterstützung
für Studenten und Lehrlinge mit Kindern
Die im Rahmen des Grundstipendiums zu zahlenden Zuschläge für
ein Kind oder mehrere Kinder werden erhöht.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1985, Berlin, Teil
I Nr. 21, S. 249.
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1988
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31.8.1988: Anordnung über Fördermaßnahmen bei der Qualifizierung
von Frauen an Universitäten, Hoch- und Fachschulen - Frauensonderstudium
Mit der Anordnung werden die Bedingungen des Frauensonderstudiums
im Fern- und Abendstudium und Direktstudium neu und umfassend
geregelt.
Die Teilnahme setzt die Delegierung eines Betriebes voraus,
die entsprechend in Qualifizierungsverträgen festgelegt wird.
Bisherige Regelungen zum Frauensonderstudium und zur Freistellung
sowie zur finanziellen Unterstützung verlieren ihre Gültigkeit.
Quelle: Gesetzblatt der DDR, Jahrgang 1988, Berlin, Teil
I Nr. 20, S. 229.
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1989
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Januar 1989: Orientierung und Maßnahmen zur zielgerichteten
Heranbildung leistungsfähiger Wissenschaftlerinnen und zu ihrem
Einsatz in wissenschaftsleitenden Funktionen
Quelle: Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Berlin.
1989.
Fortsetzung für die zweite Hälfte 1989 siehe Wissenschaftpolitische
Rahmenbedingungen nach 1989
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