Datenschutz-Vermerk:
| Die
Inhalte der Datenbank ADA unterliegen den gesetzlichen Regelungen des
Datenschutzes
in Berlin. (Berliner Archivgesetz, Berliner Informationsfreiheitsgesetz
sowie Datenschutzgesetz): Danach dürfen personenbezogene Daten
wie Familienstand, Konfession, Parteizugehörigkeit ... erst 10 Jahre
nach dem Tod der betreffenden Person veröffentlicht werden. Ist das
Todesdatum nicht bekannt, tritt der Datenschutz 90 Jahre nach der Geburt
außer Kraft. Liegen weder Geburts- noch Todesdatum vor, werden die
Daten 70 Jahre nach Entstehung des Dokuments zur Einsicht freigegeben.
Die Datenbank ADA ist mit einer Zeitschaltuhr versehen, die, ausgehend vom aktuellen Datum der Recherche, die zu schützenden Daten sperrt.Die Internet-Version der Datenbank enthält aus datenschutzrechtlichen Gründen nur Daten bis einschließlich 1930. NutzerInnen, die die Inhalte bis 1968 einsehen möchten, nutzen bitte die zugangsberechtigten PCs im Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien oder direkt im Universitätsarchiv. Zuvor müssen sie jedoch einen Benutzungsantrag an das Universitätsarchiv senden. Ob in Einzelfällen darüberhinaus ein berechtigtes Forschungsinteresse vorliegt und der Einblick in die komplette Datenbank gewährt werden kann, entscheidet der Leiter des Archivs in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der Humboldt-Universität. |