Datenschutz-Vermerk:

 
  Die Inhalte der Datenbank ADA unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes in Berlin. (Berliner Archivgesetz, Berliner Informationsfreiheitsgesetz sowie  Datenschutzgesetz): Danach dürfen personenbezogene Daten wie Familienstand, Konfession, Parteizugehörigkeit ... erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person veröffentlicht werden. Ist das Todesdatum nicht bekannt, tritt der Datenschutz 90 Jahre nach der Geburt außer Kraft. Liegen weder Geburts- noch Todesdatum vor, werden die Daten 70 Jahre nach Entstehung des Dokuments zur Einsicht freigegeben.
Die Datenbank ADA ist mit einer Zeitschaltuhr versehen, die, ausgehend vom aktuellen Datum der Recherche, die zu schützenden Daten sperrt.Die Internet-Version der Datenbank enthält aus datenschutzrechtlichen Gründen nur Daten bis einschließlich 1930.
NutzerInnen, die die Inhalte bis 1968 einsehen möchten, nutzen bitte die zugangsberechtigten PCs im Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien oder direkt im Universitätsarchiv. Zuvor müssen sie jedoch einen Benutzungsantrag an das Universitätsarchiv senden.
Ob in Einzelfällen darüberhinaus ein berechtigtes Forschungsinteresse vorliegt und der Einblick in die komplette Datenbank gewährt werden kann, entscheidet der Leiter des Archivs in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der Humboldt-Universität.
 

 

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